Informationen zur Barrierefreiheit
Nachfolgend informieren wir Sie, wie unser digitales Angebot unter benvenuto.eu von Personen mit Einschränkungen und Behinderungen genutzt werden kann.
Geltende Anforderungen
Die Anforderungen zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere aus § 14 BFSG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BFSG, sowie der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) und der EU-Richtlinie (EU) 2019/882. Dienstleistungen sind barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder benötigen Sie Inhalte in einer für Sie zugänglicheren Form, kontaktieren Sie uns bitte via E-Mail: customerservice@benvenuto.de.
Wir freuen uns über Hinweise zur Verbesserung.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden:
Schlichtungsstelle BGG
bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Web: www.schlichtungsstelle-bgg.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de